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Mietbedingungen
Wohnwagen

 

 

 

Allgemeine Mietbedingungen für die Vermietung von Wohnwagen (B2C)

Gewerblicher Vermieter – Private Mieter (Deutschland/EU)

Inhaltsverzeichnis

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Hinweis zum Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht, da es sich um einen Vertrag zur Vermietung eines Wohnwagens zu einem spezifischen Termin handelt.

1. Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

1.1 Vertragsgegenstand ist die zeitlich befristete Überlassung eines Wohnwagens (nachfolgend „Wohnwagen“) zur privaten Nutzung für Reisen innerhalb des zulässigen Nutzungsgebiets gemäß Ziff. 9.

1.2 Mit Übersendung einer Buchungsanfrage gibt der Mieter ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrags ab. Der Vertrag kommt erst mit Zugang der Buchungsbestätigung in Textform (z. B. E-Mail) durch den Vermieter zustande. Ein Anspruch auf Annahme besteht nicht.

2. Wohnwagenbereitstellung / Ersatzwohnwagen

2.1 Überlassen wird der im Mietvertrag bezeichnete Wohnwagen.

2.2 Der Vermieter ist berechtigt, einen gleichwertigen Wohnwagen bereitzustellen, sofern der ursprünglich vereinbarte Wohnwagen aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, nicht verfügbar ist.

2.3 Kann kein gleichwertiger Wohnwagen bereitgestellt werden, ist der Mieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; bereits geleistete Zahlungen werden vollständig erstattet. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

2.4 Handelt es sich um ein bestelltes Neufahrzeug, blockiert der Vermieter den Kalender unter Berücksichtigung des unverbindlichen Liefertermins. Kommt es trotz sorgfältiger Planung zu einem Lieferverzug ohne Verschulden des Vermieters, beschränkt sich der Anspruch des Mieters auf Rückerstattung bereits gezahlter Beträge.

3. Voraussetzungen zur Anmietung

3.1 Mieter und eingetragene Fahrer müssen mindestens 23 Jahre alt sein und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein.

3.2 Der Mieter muss über ein auf seinen Namen lautendes Bankkonto verfügen.

4. Mietpreis und Zahlungsbedingungen

4.1 Der Mietpreis wird pro Kalendertag berechnet. Abhol- und Rückgabetag gelten jeweils als voller Miettag, sofern nichts anderes vereinbart ist.

4.2 Bei nicht vereinbarter Überschreitung der Mietdauer um mehr als 30 Minuten wird je angefangene 24 Stunden ein Nutzungsentgelt in Höhe von 150 % des vereinbarten Tagesmietpreises erhoben. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

4.3 Der Mietpreis enthält die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

4.4 Zusatzleistungen können gesondert vereinbart werden.

4.5 Mit Buchung sind 30 % des Mietpreises, mindestens jedoch 200,00 €, als Anzahlung fällig. Der Restbetrag ist 30 Tage vor Mietbeginn zu zahlen. Erfolgt die Buchung weniger als 30 Tage vor Mietbeginn, ist der Gesamtbetrag sofort ohne Abzug nach Rechnungseingang fällig.

4.6 Zahlungen erfolgen ausschließlich per Überweisung vom Konto des Hauptmieters. Barzahlungen oder Zahlungen von Dritten können zurückgewiesen werden.

4.7 Ist der Mietpreis nicht vollständig gezahlt, ist der Vermieter berechtigt, die Übergabe des Wohnwagens zu verweigern.

5. Mietsicherheit (Kaution)

5.1 Der Mieter hat eine Mietsicherheit (Kaution) in Höhe von 1.500,00 € vor Übergabe zu hinterlegen.

5.2 Die Kaution dient der Sicherung sämtlicher Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis, insbesondere aus Schäden, Fehlbestand, Vertragsverletzungen, Zusatzentgelten sowie aus nicht beglichenen Forderungen.

5.3 Der Vermieter ist berechtigt, mit fälligen Forderungen gegen den Rückzahlungsanspruch aufzurechnen.

5.4 Die Kaution darf bis zur Klärung und Abrechnung berechtigter Ansprüche in angemessener Höhe einbehalten werden.

6. Ort und Zeit der Übergabe und Rückgabe

6.1 Übergabe und Rückgabe erfolgen, sofern nichts anderes vereinbart ist, am Sitz des Vermieters zu üblichen Geschäftszeiten montags bis freitags. Eine abweichende Vereinbarung (z. B. abweichende Zeiten im Angebot oder im Mietvertrag) ist möglich.

6.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Übergabe frühestens um 10:00 Uhr und die Rückgabe spätestens um 17:00 Uhr. Eine frühere Übernahme oder spätere Rückgabe kann – sofern angeboten – gegen Zahlung eines halben Miettages vereinbart werden.

6.3 Die Rückgabe erfolgt nach vorheriger Terminabsprache innerhalb der gebuchten und bezahlten Mietzeit.

6.4 Eine Übergabe oder Rückgabe außerhalb der vereinbarten Zeiten bzw. an einem Ort, an dem sich der Vermieter nicht befindet, ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung möglich.

7. Zustand des Wohnwagens bei Übergabe und Rückgabe

7.1 Der Wohnwagen wird innen und außen in gereinigtem Zustand („besenrein“) übergeben. Abwassertank und Toilettenkassette sind bei Übergabe geleert und gespült; der Wohnwagen befindet sich in verkehrstüchtigem Zustand.

7.2 Der Mieter hat den Wohnwagen in vergleichbarem Zustand zurückzugeben, soweit keine abweichende Vereinbarung in Textform getroffen ist. Übliche Abnutzung bleibt außer Betracht.

8. Wohnwagendaten / Beladung

8.1 Der Mieter ist verpflichtet, sich vor Fahrtantritt von Abmessungen und Besonderheiten des Wohnwagens zu vergewissern. Angaben in Fahrzeugpapieren können von tatsächlichen Ausmaßen abweichen.

8.2 Der Mieter hat sicherzustellen, dass das zulässige Gesamtgewicht und die zulässigen Achslasten eingehalten werden; eine Verwiegung vor Reiseantritt wird empfohlen.

8.3 Im Innenraum/Wohnraum dürfen keine Fahrräder oder andere sperrige Gegenstände transportiert werden.

9. Gestattete Nutzung, Kreis der Fahrer und Nutzungspflichten

9.1 Der Wohnwagen darf ausschließlich von schriftlich im Mietvertrag und im Übergabeprotokoll benannten Fahrern gezogen werden. Diese haben bei Übergabe einen gültigen Personalausweis/Reisepass mit zum Abholzeitpunkt maximal drei Monate alter Meldebescheinigung sowie den Führerschein vorzulegen. Der Vermieter ist zur Anfertigung von Fotos berechtigt. Kann der Führerschein im Original weder zum vereinbarten Übernahmezeitpunkt noch innerhalb einer angemessenen Nachfrist vorgelegt werden, ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

9.2 Der Mieter erhält vor Übergabe eine Einweisung in die Bedienung des Wohnwagens. Die Einweisung erfolgt nach Wahl des Vermieters persönlich oder in Form eines Einweisungsvideos.

9.3 Die Nutzung ist lediglich im Gebiet des geographischen Europas innerhalb der Europäischen Union sowie in Norwegen, der Schweiz, Kroatien, Liechtenstein, dem Vereinigten Königreich, Andorra und Monaco zulässig.

9.4 Der Wohnwagen darf nur auf offiziellen befestigten Straßen genutzt werden. Die Teilnahme an Sonderveranstaltungen, Rennveranstaltungen und Festivals ist untersagt.

9.5 Im Wohnwagen darf nicht geraucht werden. Tiere sind im Wohnwagen untersagt, soweit keine abweichende Vereinbarung in Textform vorliegt.

9.6 Im Falle von Beschädigungen/Unfällen ist die Schadenssituation umfassend zu dokumentieren, der Vermieter unverzüglich in Textform zu informieren und bei Schäden von Dritten oder unter Berührung der Interessen Dritter die Polizei hinzuzuziehen.

9.7 Bei Auftreten von Anomalien (z. B. Warnlampen) ist der Vermieter und ggf. der Herstellerkundendienst zu konsultieren.

9.8 Wasser darf nur aus sicheren Quellen in den Frischwassertank geleitet werden. Im Wohnwagen befindet sich kein Trinkwasser.

9.9 In den Grauwassertank dürfen keine übelriechenden Abwässer geleitet werden (z. B. Kochwasser von Brokkoli, Grillrost-Reinigung, Fisch).

9.10 Bei Rückwärtsfahrten ist stets ein Einweiser hinzuzuziehen.

9.11 Die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Wohnwagens darf nicht überschritten werden.

9.12 Bei Verlassen des Wohnwagens sind Fenster und Wohnwagen (einschließlich Aufbau) zu verschließen und eine etwaig vorhandene Markise einzufahren. Die Markise ist auch nachts einzufahren. Der Mieter trägt dafür Sorge, dass der Wohnwagen sicher abgestellt ist und keiner Gefahr von Beschädigungen (insbesondere durch Vandalismus, Naturgewalten, Diebstahl) ausgesetzt ist (z. B. auf bewachten Parkplätzen oder Campingplätzen).

9.13 Bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt ist der Wohnwagen in der Mindeststufe zu beheizen. Wasserführende Teile können durch Frost beschädigt werden; insbesondere Abwasserleitungen und der Grauwassertank sind im Fall von Frost wasserfrei zu halten.

9.14 Der Wohnwagen darf nicht in einer maschinellen Waschanlage oder in SB-Waschboxen mit harten Bürsten gewaschen werden, da Aufbauten, Lack und Kunststofffenster hierunter leiden. Eine Außenreinigung darf nur von Hand erfolgen.

9.15 Der Mieter muss sich mit den Bedienungsanleitungen zum Wohnwagen vertraut machen. Insbesondere ist darauf zu achten, dass Anbauteile keine Schäden verursachen (z. B. Aufschwingen der Hecktüren, Schäden durch beförderte Fahrräder).

10. Mängel, Pannen und Schäden

10.1 Mängel / Panne: Im Falle eines Mangels oder einer Panne ist der Vermieter unverzüglich in Textform zu informieren, um eine angemessene Abhilfe (Reparatur, Hinweise zur Wiederherstellung oder Austausch) zu ermöglichen.

Ist der Vermieter nicht erreichbar, ist der jeweilige Schutzbrief- oder Pannendienst in Anspruch zu nehmen; die Information des Vermieters ist unverzüglich nachzuholen.

Zur Aufrechterhaltung der Nutzung zwingend erforderliche Reparaturen bis zu einem Betrag von 100,00 € darf der Mieter nach erfolglosem Kontaktversuch durchführen lassen. Die Kosten werden gegen Vorlage geeigneter Belege erstattet, sofern die Ursache nicht aus der Sphäre des Mieters stammt.

Ist die Gebrauchstauglichkeit des Wohnwagens erheblich eingeschränkt, mindert sich der Mietpreis anteilig nach der Dauer der Beeinträchtigung. Eine Minderung ist ausgeschlossen, sofern der Mangel vom Mieter zu vertreten ist.

10.2 Selbstverschuldete Schäden: Für Schäden, die der Mieter, mitreisende Personen oder benannte Fahrer verursachen, haftet der Mieter nach den gesetzlichen Vorschriften.

Soweit Schäden durch eine bestehende Haftpflicht- oder Kaskoversicherung gedeckt sind, ist die Haftung des Mieters je Schadenfall auf die vereinbarte Selbstbeteiligung begrenzt. Sofern keine zusätzliche Selbstbehaltsversicherung abgeschlossen wurde, beträgt die Selbstbeteiligung 1.500,00 € je Schadenfall.

Von der Haftungsbegrenzung ausgenommen sind insbesondere: Schäden unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss; vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden; Schäden am Innenraum; Schäden an Anbauten (z. B. Markise, Fahrradträger, Anhängerkupplung, Sat-TV, Solaranlage); Betriebsschäden (z. B. Reifenschäden, Rangierschäden); Mietausfallschäden; merkantiler Minderwert.

Der Vermieter ist berechtigt, die Schadensabrechnung auf Basis eines Kostenvoranschlags einer Fachwerkstatt vorzunehmen.

Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass der Abschluss einer zusätzlichen Selbstbehaltsversicherung sinnvoll ist.

11. Unfallaufnahme

Bei Schäden unter Einbeziehung Dritter ist stets unverzüglich die Polizei hinzuzuziehen und ein Protokoll zu fertigen. Ein leserlich ausgefüllter Unfallbericht ist vorzulegen. Ausweise/Fahrzeugpapiere und Führerscheine anderer Beteiligter sind nach Möglichkeit zu fotografieren und dem Vermieter zu übermitteln.

12. Maut und Ordnungswidrigkeiten

12.1 Forderungen aus Maut oder vergleichbaren Gebühren wird der Vermieter ausgleichen, soweit der Mieter diese nicht während der Reise begleicht. Auf erstes Anfordern erstattet der Mieter dem Vermieter die angefallenen Kosten.

12.2 Der Mieter trägt für begangene Ordnungswidrigkeiten die zu zahlenden Geldbußen und erstattet dem Vermieter auf erstes Anfordern etwaige verauslagte Beträge.

13. Stornierung / Rücktritt des Mieters und Unmöglichkeit

13.1 Der Mieter kann vor Mietbeginn jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt bedarf der Textform (z. B. E-Mail).

13.2 Im Falle der Stornierung fallen folgende pauschalierte Stornokosten an (bezogen auf den vereinbarten Mietpreis inkl. vereinbarter Zusatzleistungen):

13.3 Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Vermieter.

13.4 Eine geleistete Anzahlung wird auf die Stornokosten angerechnet.

13.5 Der Vermieter hat sich ersparte Aufwendungen sowie eine anderweitige Vermietung auf die Stornokosten anrechnen zu lassen.

13.6 Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

13.7 Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.

13.8 Wird dem Vermieter nach Vertragsschluss die Bereitstellung des Wohnwagens unmöglich, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, wird er von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung frei, wenn eine rechtzeitige Reparatur oder Ersatzbeschaffung vor der Übergabe nicht mit zumutbarem Aufwand möglich ist. Im Falle einer ersatzlosen Stornierung durch den Vermieter erhält der Mieter den bereits gezahlten Mietpreis zu 100 % erstattet.

  • bis 60 Tage vor Mietbeginn: kostenfrei
  • 59 bis 30 Tage vor Mietbeginn: 25 %
  • 29 bis 14 Tage vor Mietbeginn: 50 %
  • 13 bis 7 Tage vor Mietbeginn: 75 %
  • ab 6 Tage vor Mietbeginn, bei Nichtantritt der Miete oder vorzeitiger Rückgabe: 90 %

14. Haftung des Vermieters

14.1 Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

14.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.

14.3 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

14.4 Die Haftungsbeschränkungen gelten ferner nicht, soweit der Vermieter eine Garantie übernommen oder arglistig einen Mangel verschwiegen hat.

15. Zusatzentgelte bei Pflichtverletzungen

Zusätzliche Leistungen oder Aufwendungen infolge von Pflichtverletzungen des Mieters werden wie folgt berechnet:

Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist.

  • Allgemeine Leistungen (z. B. Schadenabwicklung, Schriftverkehr): 10,00 € je 15 Minuten
  • Fahrtkosten des Vermieters: 0,70 € je Kilometer
  • Toilettenkassette leeren und/oder reinigen: 200,00 €
  • Bearbeitung von Mautrechnung / Ordnungswidrigkeit: 10,00 € pro Anschreiben/Vorgang

16. Schlussbestimmungen

16.1 Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Mieter seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

16.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.