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Mietbedingungen
Zubehör

Mietbedingungen für Zubehörartikel

Stand: 01.08.2025

 

Allgemeines

Die gemieteten Gegenstände dürfen nicht weitervermietet oder an Dritte übergeben werden.

 

Reservierung

Eine verbindliche Reservierung kommt nur durch die Entrichtung einer Reservierungspauschale von 50% des vereinbarten Mietpreises zustande. Die 
Reservierungspauschale wird der Stornierung komplett oder anteilig zurückerstattet oder mit dem fälligen Mietpreis verrechnet wird.

Eine Veränderung der vertraglich vereinbarten Mietzeit muss mit dem Vermieter mindestens 5 Tage vor Beginn der Mietzeit einvernehmlich verabredet werden.

Reservierungen sind nur gültig für Mietobjektgrößen, nicht für spezielle Mietobjekttypen, das bedeutet, der Vermieter kann eine gleichwertige Mietsache zur Verfügung stellen.

Die Mietsachen werden vom Mieter am Geschäftssitz des Vermieters abgeholt und wieder dorthin zurückgebracht. Der Vermieter stellt die Mietsache zum vereinbarten Mietbeginn dem Mieter zur Verfügung. Die Übernahme des Mietobjektes hat spätestens 1 Stunde nach der vereinbarten Zeit zu erfolgen, danach ist der Vermieter nicht mehr an die Reservierung gebunden. Verzögert ein Streik, höhere Gewalt oder ein sonstiges Ereignis, auf das der Vermieter keinen Einfluss hat, die Bereitstellung, so verschiebt sich der Bereitstellungszeitraum entsprechend.  

 

Übernahme/Übergabe

Der Vermieter übergibt zum Mietbeginn die Mietgenstände an den Mieter in technisch einwandfreiem Zustand. Bereits existierende Mängel werden bei Übergabe schriftlich festgehalten. Der Mieter haftet mit der Übernahme der Mietgegenstände bis zur Rückgabe uneingeschränkt für Verlust bzw. Schäden an Gegenständen oder Personen oder Dritten, die durch eine unsachgemäße Nutzung oder Handhabung des Mieters im Bezug zu den Mietkomponenten verursacht wurden. 
Der Mieter haftet ebenfalls uneingeschränkt für Schäden, auch wenn diese unbeabsichtigt oder unbemerkt während der Mietzeitdauer entstanden sind. 
Der Mieter ist für die Montage der Mietsache selbst verantwortlich.  

 

Mietpreis und Kaution
Der berechnete Mietpreis ist vorab per Banküberweisung, gemäß der ausgestellten Rechnung, zu zahlen.

Die Kaution ist bei Abholung bar zu hinterlegen. 

Die Mietpreise verstehen sich ab Standort, ohne Montage. 

Am Ende des Mietzeitraumes erhält der Mieter die Kaution zurück, wenn kein Grund für die Einbehaltung oder Verrechnung der Kaution wegen Pflichtverletzung, z.B. Beschädigung der Mietsache, besteht. 

 

Rückgabe, Reinigung, Schäden

Der Mieter ist verpflichtet am vereinbarten Mietende die Mietsache(n) einwandfrei, vollständig und gereinigt zurückzugeben.  

Für die zusätzliche Reinigung von Zubehörartikel (Entfernung von Insektenresten, Staub (Kühlbox Essensreste etc.) wird eine zusätzliche Pauschale von 50 € (je verschmutzter Mietsache) berechnet (Abzug von der hinterlegten Kaution, bei Rückgabe). 

Der Mieter trägt dafür Sorge, dass die Mietsachen nach Ablauf der Mietzeit dem Vermieter wieder zur Verfügung stehen. Der Rücktransport erfolgt auf Risiken und Kosten des Mieters. 

Bei einer verspäteten Rückgabe, die die Mietzeit um mehr als 1 Stunde – ohne Absprache – überschreitet, verlängert sich die Mietzeit, wobei für jeden nicht ursprünglich vereinbarten Tag der Mieter die fällige Tagesgebühr. Sollte der vereinbarte Rückgabetermin nicht eingehalten werden und hierdurch ein Schadensersatzanspruch eines nachfolgenden Mieters entstehen, so haftet der Mieter für alle Forderungen und Ansprüche, die gegen den Vermieter aus nicht rechtzeitiger Bereitstellung entstehen. 
 

Sollten Beschädigungen bei der Rückgabe vorliegen, sind diese kostenpflichtig durch Mieter zu beseitigen bzw. der Neuanschaffungspreis zu bezahlen, wenn der Gegenstand einen Totalschaden hat. Die entstehenden Kosten können je nach ausgeliehener Mietsache unterschiedlich hoch sein, ggfs. wird hierzu ein Kostenvoranschlag eingeholt.

Der Mieter verpflichtet sich, den Verlust oder Beschädigung von Mietsachen unverzüglich an den Vermieter zu melden. Folgekosten, die durch die verspätete Verlustmeldung entstehen, trägt der Mieter. Ansonsten gilt die reguläre Meldepflicht gegenüber bspw. der Polizei oder anderen Behörden.

 

Haftung des Vermieters 
Die Haftung des Vermieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. 

Der Vermieter und seine Mitarbeiter (Erfüllungsgehilfen) haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist der Führer des Fahrzeuges für die Montage und Demontage der Mietsache selbst verantwortlich.

Für Hilfestellungen und Ausführungen stehen wir auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gerne zur Verfügung. Zudem bekommt der Mieter die passende Anleitung zu jedem Mietgegenstand ausgehändigt. 

Für eventuelle Schäden wird keinerlei Haftung übernommen. Weitergehende Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund werden ausgeschlossen. Gegnerische Ansprüche werden nicht anerkannt.

 

Haftung des Mieters 
Der Mieter bestätigt mit der Unterzeichnung des Mietvertrages die Haftung für Schäden am Mietobjekt, die nicht dem normalen Verschleiß unterliegen, 
für Schäden durch unsachgemäße Behandlung, Feuer, Unglücksfälle, Nachlässigkeit, Diebstahl, Abhandenkommens des Mietobjektes 
oder Benutzung zu verbotenem Zwecke.

Der Mieter hat den Mietartikel in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben, d. h. in dem Zustand, wie er 
den Mietartikel bei Abholung übernommen hat.

Der Mieter haftet nach den allgemeinen Grundsätzen. Er haftet auch, wenn er unerlaubt das Fahrzeug einem Dritten überlässt und der Schaden nicht ohne dies eingetreten wäre.

Der Mieter ist für die ordentliche Beladung der Mietsache verantwortlich und haftet deshalb auch für alle Schäden, die durch das Ladegut entstanden sind.

 

Verlust, Wiederbeschaffung 
Bei Verlust oder Beschädigung der Geräte oder Zubehör haftet der Mieter, sofern es sich nicht um technische Defekte im Rahmen der Herstellergarantie handelt. 
Bei Verlust wird als Wiederbeschaffungswert der Neupreis in Rechnung gestellt, sofern der Mieter nicht selbst innerhalb von 7 Tagen für Ersatz sorgt.

 

Stornierung 
Die Stornierungen / Abbestellungen, welche bis spätestens 72 Stunden vor Mietbeginn erfolgen, sind kostenfrei. 

Nach dieser Frist kann der Mieter den Mietvertrag ebenso kündigen bzw. die Reservierung stornieren. Dann verpflichtet sich der Mieter jedoch, 50% des vereinbarten Mietbetrages an den Vermieter zu zahlen.

Erfolgt die Abholung am vereinbarten Termin nicht, so ist der Mieter zur Zahlung von 100% des vereinbarten Mietbetrages verpflichtet. 

Sollte der Vermieter aufgrund verspäteter Rückgaben von Vormietern oder durch Beschädigungen bzw. Zerstörung durch Vormieter nicht liefern können, kann dieser bis unmittelbar (sogar am gleichen Tag) vor Mietbeginn vom Mietvertrag kostenfrei zurücktreten.

 

Verwendungen 
Der Mieter kann keine Ansprüche aus Verwendungen der Mietsache geltend machen. 

Der Mieter kann keine Zurückbehaltungsrechte wegen eventueller Verwendungen der Mietsache gegenüber dem Vermieter geltend machen. 

Der Mieter hat die gewöhnlichen Kosten der Erhaltung zu tragen. Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, sind vom Mieter nicht zu vertreten.

 

Hinweise zum Mietgegenstand “Dachbox”, “Heckfahrradträger”
Der Vermieter weist den Mieter daraufhin, dass
•    die gesetzlichen Sicherheitsvorschriften zu beachten sind.
•    verschiedene Befestigungsverbindungen regelmäßig geprüft und eventuell nachgezogen werden müssen. 
•    max. Höhe der Einfahrten besonders zu beachten ist, um Beschädigungen zu vermeiden. 
•    das angegebene Ladungsgewicht nicht überschritten werden darf. 
•    maximale zu fahrende Geschwindigkeit von 130 km/h nicht überschritten werden darf, 
•    die Mietobjekte und Reisegepäck vom Mieter versichert werden könnten und sollten. 
•    die KFZ-Versicherung evtl. zu informieren ist. 

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand 
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, sofern der Mieter Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, der Geschäftssitz des Vermieters.

 

Versicherung 
Der Mieter ist selbst verpflichtet eine Versicherung abzuschließen, falls er es für notwendig erachtet. Eine Versicherung der Mietobjekte ist nicht im 
Mietpreis eingeschlossen. Seitens Vermieters besteht keinerlei Versicherung, weder für die Mietsachen selbst noch für etwaige durch die Mietsachen verursachte Schäden. Bei einem Einsatz unter erhöhtem Risiko ist der Mieter verpflichtet, sowohl für ausreichende Sicherung der Mietgegenstände zu sorgen als auch die bei diesem Einsatz tätigen Personen über das erhöhte Risiko zu informieren und ausdrücklich zu besonderer Sorgfalt anzuhalten.
Der Mieter ist verpflichtet einem etwaigen Schadensfall mit seiner Versicherung abzuwickeln.

 

Salvatorische Klausel 
Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll die Regelung treten, die der unwirksamen Regelung bei wirtschaftlicher Betrachtung am nächsten kommt.